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Kosten

Die Kosten übernimmt in der Regel der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Bei Menschen im Alter ab 65 Jahren ist das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege der Stadt Hamm der zuständige Kostenträger. Sie müssen sich an den Kosten nicht beteiligen.